Kreditaufnahmen können eine hilfreiche Lösung für finanzielle Engpässe oder größere Investitionen sein. Doch die Frage „Welche Voraussetzungen brauche ich für einen Kredit?“ wird oft gestellt – und selten klar beantwortet. In diesem Artikel klären wir umfassend, wie Banken Entscheidungen treffen, welche Kriterien erfüllt werden müssen und welche Sonderfälle existieren.
Grundvoraussetzungen für eine Kreditaufnahme:
Um für einen Kredit in Frage zu kommen, müssen potenzielle Antragsteller bestimmte Grundkriterien erfüllen. Diese Voraussetzungen sichern sowohl die Bonität des Antragstellers als auch das Risiko der Bank ab.
- Alter
- Mindestalter: 20 Jahre.
- Höchstalter: 68 Jahre.
- Wohnsitz
- Der Antragsteller muss in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sein.
- Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsgenehmigung
- Schweizer Staatsangehörigkeit oder
- Aufenthaltsbewilligung B (befristet) oder
- Niederlassungsbewilligung C (unbefristet).
- Einkommen
- Regelmäßiges und gesichertes Einkommen aus einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsverhältnis.
- Alternativ: Alters- oder Invalidenrente.
- Mindestnettoeinkommen: CHF 3.000.-.
- Finanzielle Verpflichtungen
- Keine offenen Betreibungen, Verlustscheine oder Pfändungen.
- Positive Tragfähigkeitsprüfung gemäß Kleinkreditgesetz.
Diese Voraussetzungen gewährleisten die finanzielle Stabilität und rechtliche Eignung des Antragstellers.
Spezialfälle bei der Kreditaufnahme
Temporärarbeitende stossen häufig auf Schwierigkeiten, wenn sie einen Kredit beantragen möchten. Viele Banken betrachten die mit temporären Arbeitsverhältnissen verbundenen Risiken als zu hoch und lehnen daher oft solche Kreditanfragen ab.
Grundvoraussetzung für die Kreditaufnahme: Um als Temporärarbeitender erfolgreich einen Kredit zu beantragen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Beschäftigungsdauer: Sie sollten mindestens ein Jahr ununterbrochen bei derselben Zeitarbeitsfirma beschäftigt sein.
- Regelmässiges Einkommen: Es ist wichtig, ein regelmässiges Einkommen aus dieser Tätigkeit nachzuweisen.
Diese Voraussetzungen sind entscheidend, da sie den Banken eine gewisse Sicherheit bieten, dass Sie in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen.
Für selbstständig Erwerbende kann es oft schwierig sein, einen Kredit zu erhalten. Viele Banken sehen ein höheres Risiko bei der Kreditvergabe an Selbstständige und lehnen deshalb entsprechende Anträge häufig ab.
Grundvoraussetzungen für die Kreditaufnahme: Um als selbstständig Erwerbender einen Kredit zu beantragen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Selbstständigkeit: Sie sollten mindestens zwei Jahre lang selbstständig tätig sein.
- Steuerliche Nachweise: Eine definitive Steuerveranlagung muss vorgelegt werden.
- Mindesteinkommen: Ihr Jahreseinkommen sollte über CHF 40’000.- liegen.
Diese Bedingungen helfen den Banken, das finanzielle Risiko einzuschätzen und sicherzustellen, dass Sie die Mittel zur Rückzahlung des Kredits haben.
Rentner stehen oft vor Herausforderungen, wenn sie einen Kredit beantragen möchten. Viele Finanzinstitute fordern, dass die Kreditschuld vor Erreichen des 65. Lebensjahres beglichen wird. Wir hingegen bieten spezielle Kreditoptionen für Rentner bis zum Alter von 68 Jahren an.
Grundvoraussetzungen für die Kreditaufnahme: Um als AHV-Rentner einen Kredit zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestrente: Ihr monatliches Renteneinkommen sollte mindestens CHF 3000.- betragen.
- Schuldenfreiheit: Sie sollten keine offenen Betreibungen haben.
Diese Kriterien stellen sicher, dass Rentner trotz ihres Alters Zugang zu finanziellen Mitteln haben und diese verantwortungsbewusst zurückzahlen können.
IV-Rentner stossen häufig auf Schwierigkeiten, wenn es um die Beantragung eines Kredits geht, da viele Finanzinstitute Anträge von IV-Rentnern ablehnen. Wir bieten jedoch spezielle Kreditmöglichkeiten für IV-Rentner an.
Grundvoraussetzungen für die Kreditaufnahme: Um als IV-Rentner erfolgreich einen Kredit zu beantragen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Mindestrente: Ihr monatliches Renteneinkommen sollte mindestens CHF 3000.- betragen.
- Schuldenfreiheit: Sie sollten keine offenen Betreibungen haben.
Diese Bedingungen sind darauf ausgerichtet, den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern und sicherzustellen, dass IV-Rentner die Möglichkeit haben, trotz ihrer Einschränkungen finanziell handlungsfähig zu bleiben.
Leider sind Kredite für Arbeitslose nicht möglich.
Wenn Sie ein Grenzgänger sind, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Als Mindestvoraussetzung müssen Grenzgänger seit
- mindestens 3 Jahren in der Schweiz
- 3 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein.
Ja, Sie können gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner einen Kredit beantragen. Ihr Partner muss bei der Kreditanfrage mit seiner oder ihrer Unterschrift das Einverständnis geben, gemeinsam den Kredit zu stellen. Dabei tritt Ihr Partner jedoch nicht als Solidarschuldner im Kreditvertrag auf.
Durch die Berücksichtigung Ihres Partners im Budget können Sie möglicherweise einen höheren Kreditbetrag zu besseren Konditionen erhalten.
Nein. Wir können Ihnen nur dann eine Finanzierung gewähren, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Personen, die ausserhalb dieser Länder wohnen, erhalten von uns keinen Kredit.
Die Aufenthaltsdauer in der Schweiz muss mindestens 12 Monate betragen, gemäss dem Einreisedatum, das auf Ihrer Aufenthaltsbewilligung vermerkt ist und einen ungekündigten sowie unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen können.
Bitte beachten Sie, dass Banken bei Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B strengere Anforderungen stellen, da oft noch keine ausreichenden Zahlungserfahrungen vorliegen.
Einige Finanzinstitute vergeben Kredite an Inhaber eines B-Ausweises erst nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens zwei Jahren.
Grundsätzlich gilt, dass bei offenen Betreibungen kein Kredit möglich ist.
Bei bezahlten Betreibungen ist die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu bekommen, grösser.
Lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Kredit mit Betreibungen“. Hier erfahren Sie mehr über dieses Thema.
In der Schweiz ist es laut dem Konsumkreditgesetz (KKG) nicht erlaubt, einen Bankkredit ohne ZEK-Eintrag zu gewähren. Bei jeder Kreditprüfung wird Ihr Zahlverhalten anhand der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) überprüft. Bei negativen Einträgen gewährt keine Schweizer Kreditbank einen Kredit.
Verlangen Sie von der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) Ihren persönlichen Auszug. Dies ist ein kostenloser Service. Prüfen Sie die Richtigkeit der Daten und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten das verantwortliche Kreditinstitut, um den Fall zu bereinigen.
Falls Ihr Auszug schwerwiegende Codes aufweist (z.B. Teil- oder Vollverluste oder Inkassomassnahmen), ist ein Kreditantrag chancenlos. Sie würden nur unnötige Einträge provozieren, was Ihre Chancen auf einen Kredit weiter verschlechtert.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:
- Persönlichen ZEK-Auszug verlangen
- Was ist die ZEK
Haben Sie schon einmal einen Kredit, Leasing oder eine Kreditkarte gehabt und Ihre Raten immer pünktlich bezahlt? Dann gehören Sie zu den privilegierten Kreditnehmern! Banken schätzen gute Zahler, was sich vor allem in niedrigen Zinssätzen und sehr guten Scoring-Werten bemerkbar macht.
Für Personen ohne Kredit-Erfahrung berechnen die Banken ein höheres Risiko, was sowohl den Zinssatz als auch die Höhe des Kreditbetrages beeinflusst. Der Erfolg bei der Kreditaufnahme hängt stark von der entsprechenden Vorbereitung ab. Dies gilt besonders, wenn es darum geht, erfolgreich einen Kredit zu erhalten. Als Kreditinteressent muss man eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um für eine Kreditvergabe in Betracht gezogen zu werden.
Wie wir helfen können
Wir verstehen, dass jeder Antragsteller individuelle Bedürfnisse und Herausforderungen hat. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Marktkenntnis: Wir kennen die besten Anbieter für Ihre spezielle Situation.
- Professionelles Kreditdossier: Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, um Ihre Chancen zu maximieren.
- Abwicklung: Wir übernehmen den gesamten Kreditprozess und verhandeln direkt mit den Banken in Ihrem Namen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:
📞 Kredit-Hotline: 062 823 08 03
FAQs zu Kreditvoraussetzungen
1. Kann ich einen Kredit mit einem befristeten Arbeitsvertrag erhalten?
Ja, sofern der Arbeitsvertrag seit mehreren Jahren besteht oder regelmäßig verlängert wurde.
2. Gibt es eine Möglichkeit, einen Kredit trotz Betreibungen zu erhalten?
Nein, Betreibungen müssen zunächst vollständig beglichen sein.
3. Kann ein Rentner einen Kredit erhalten?
Ja, sofern die Rente die monatlichen Rückzahlungen deckt und das Alter von 68 Jahren nicht überschritten wird.
4. Sind Kredite für Grenzgänger möglich?
Ja, Grenzgänger mit festen Arbeitsverträgen und mindestens 3 Jahren in der Schweiz tätig haben Chancen.
5. Kann ich einen Kredit ohne Mindestlohn von CHF 3.000.- erhalten?
Das ist nicht möglich, da die Tragfähigkeitsprüfung des Kleinkreditgesetzes dies voraussetzt.
6. Gibt es Kredite ohne Bonitätsprüfung?
Nein, eine Bonitätsprüfung ist obligatorisch.