Ein vergessener Rechnungsbetrag oder eine verspätete Zahlung kann schneller als gedacht zu unangenehmer Post vom Betreibungsamt führen. Doch keine Panik – mit dem richtigen Wissen und schnellem Handeln können Sie die Situation effektiv angehen. Hier erfahren Sie, wie Sie auf einen Zahlungsbefehl reagieren und Einträge im Betreibungsregister effizient beseitigen können.
Was ist eine Betreibung?
Kurz gesagt, ist die Betreibung ein Verfahren, bei dem ein Gläubiger über staatliche Hilfe versucht, eine offene Forderung einzutreiben. Dies kann bis zur Pfändung von Vermögenswerten oder zur Lohnpfändung führen, falls der Schuldner nicht zahlen kann oder will.
Eintrag im Betreibungsregister – Was nun?
Ein Betreibungseintrag erfolgt unmittelbar und bleibt normalerweise fünf Jahre bestehen. Unter bestimmten Umständen können Sie jedoch eine Löschung oder Nichtbekanntgabe des Eintrags beantragen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu schützen.
Erkennungszeichen einer Betreibung
Der offizielle Startschuss einer Betreibung ist der Zahlungsbefehl, den Sie entweder direkt von einem Beamten oder per Post erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass eine Mahnung von einer Inkasso-Firma noch keine Betreibung darstellt. Die offizielle Betreibung wird stets vom Betreibungsamt eingeleitet.
Was tun bei Erhalt eines Zahlungsbefehls?
Wenn Sie keinen Grund sehen, die Forderung zu begleichen:
1. Rechtsvorschlag erheben:
Betrachten Sie die Forderung als nicht gerechtfertigt, ist es entscheidend, innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls einen Rechtsvorschlag zu erheben. Dies unterbricht das Betreibungsverfahren sofort und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Position zu verteidigen.
2. Gesuch um Nichtbekanntgabe an Dritte:
Sollten Sie auch nach einer Wartefrist von drei Monaten die Betreibung weiterhin als ungerechtfertigt ansehen, haben Sie die Möglichkeit, beim Betreibungsamt, von welchem der Zahlungsbefehl ausging, ein Gesuch, um Nichtbekanntgabe an Dritte zu stellen. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Die Schriftform wird jedoch empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Musterbrief kann hierbei hilfreich sein.
Kosten und Verfahren
Gebühren:
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Entscheidung über Ihr Gesuch eine Gebühr von CHF 40.- erhoben wird. Dies steht im Einklang mit Art. 12b der Gebührenverordnung zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (GebV SchKG).
Gläubigerbeweis:
Nach Einreichung Ihres Gesuchs gibt das Betreibungsamt dem Gläubiger 20 Tage Zeit, um die Rechtmässigkeit seiner Betreibung nachzuweisen, beispielsweise durch ein Rechtsöffnungsbegehren oder die Einreichung einer Zivilklage. Sollte der Gläubiger innerhalb dieser Frist keinen entsprechenden Nachweis erbringen, wird Ihr Gesuch angenommen und die Betreibung wird Dritten nicht mehr bekannt gemacht.
Wichtiges zu Betreibungseinträgen
Einträge im Betreibungsregister:
Wie zuvor erwähnt, führt die Betreibung zu einem sofortigen Eintrag im Betreibungsregister. Die Option der Nichtbekanntgabe nach drei Monaten ohne Aktivität des Gläubigers hilft, Ihre Kreditwürdigkeit zu schützen, indem der Eintrag für Dritte unsichtbar gemacht wird, obwohl er formell bestehen bleibt.
Wenn Sie die Forderung anerkennen:
Zahlen Sie den Betrag inklusive der Betreibungskosten innerhalb von 20 Tagen. Direkte Zahlungen an das Betreibungsamt verursachen zusätzliche Kosten, daher ist es ratsam, direkt mit dem Gläubiger abzurechnen. Können Sie nicht zahlen, suchen Sie möglichst schnell eine Schuldenberatungsstelle auf und versuchen Sie, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Löschung von Betreibungseinträgen
Selbst wenn Sie eine Forderung bezahlt haben, Rechtsvorschlag erhoben wurde. die Forderung offensichtlich ungerechtfertigt ist und Sie dafür gesorgt haben, dass niemand von einer ungerechtfertigten Betreibung erfährt: Der Eintrag im Betreibungsregister wird nicht von selbst gelöscht.
Wie kann man ihn trotzdem löschen?
Fünf Jahre warten:
Nach fünf Jahren wird der Eintrag automatisch aus dem Register gelöscht. Wenn Sie also in den nächsten fünf Jahren nicht vorhaben, eine neue Wohnung zu suchen, einen neuen Job zu finden oder einen Kredit aufzunehmen, können Sie einfach abwarten.
Absprache mit dem Gläubiger:
Wenn der Gläubiger die Betreibung zurückzieht, ist sie auf dem Auszug nicht mehr sichtbar. Sie können schriftlich mit ihm vereinbaren, dass Sie die Forderung bezahlen und er im Gegenzug die Betreibung zurückzieht. Aber Sie können den Gläubiger nicht dazu zwingen. Sie können unseren Musterbrief verwenden.
Gerichtliche Aufhebung:
Die Betreibung kann auch durch einen Antrag oder eine Klage beim Gericht aufgehoben werden. Nachteil: Der gerichtliche Weg kostet Geld. Außerdem sollten Sie sich für eine Klage unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.
Keine Mahnung erforderlich
Wichtig zu wissen ist, dass Gläubiger nicht verpflichtet sind, vor einer Betreibung zu mahnen. Daher ist es ratsam, offene Rechnungen zeitnah zu begleichen, um Betreibungen zu vermeiden.
Weitere Informationen: Auskunftsbegehren
Gemäss Artikel 8 DSG kann jede Person, unabhängig von Alter, Wohnort oder Nationalität, Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen. Der beigefügte Musterbrief hilft dabei, diese Anfrage zu stellen. Er richtet sich nicht an das Betreibungsamt, sondern dient als Beispiel für Anfragen an Drittfirmen, wie Inkassobüros. (Link zum Download)
Ein Zahlungsbefehl ist kein Grund zur Panik, erfordert aber schnelles und überlegtes Handeln. Ob Sie einen Rechtsvorschlag erheben, die Forderung begleichen oder Beratung suchen – wichtig ist, dass Sie aktiv werden. Mit den richtigen Schritten können Sie negative Konsequenzen minimieren und sogar Einträge im Betreibungsregister erfolgreich anfechten. Bleiben Sie informiert und handeln Sie besonnen, um Ihre finanzielle Situation zu schützen und zu verbessern.