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Kreditraten-Versicherung

Unfall, Krankheit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Invalidität – im Leben kann vieles passieren. Deshalb empfehlen wir Ihnen, eine Versicherung für Ihre monatlichen Ratenzahlungen abzuschliessen.

Vermeiden Sie unvorhergesehene finanzielle Belastungen.

Sie möchten die Sicherheit haben, dass ein persönlicher Schicksalsschlag nicht auch noch zu einer unvorhersehbaren finanziellen Belastung wird.

Sichern Sie die Zahlung Ihrer Raten – in jeder Lebenslage.

Wenn Sie einen Kreditvertrag abschliessen, können Sie Ihre Zukunftspläne gegen Unvorhergesehenes schützen. Ob Barkredit oder Leasing-Vertrag: Die freiwillige Raten-Versicherung übernimmt Ihre Raten-Verpflichtungen, wenn Sie unverschuldet zahlungsunfähig werden. Und schenkt Ihnen die Beruhigung und Erleichterung, die Sie besonders in schwierigen Lebenslagen brauchen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Vertragsabschluss 20 Jahre, Höchstalter bei Ablauf des Vertrags 60 Jahre
  • Die Versicherung gilt ab dem Tag an dem der Kredit ausbezahlt wurde
  • Keine Kenntnis von einer bestehenden Krankheit oder einem Unfall
  • Kein Fernbleiben vom Arbeitsplatz von mehr als 20 Tagen aufgrund von Krankheit/Unfall und kein Spitalaufenthalt von mehr als 10 Tagen in den vergangenen 12 Monaten
  • Keine Kenntnis von einer bevorstehenden Entlassung
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten mit mindestens 25 Stunden pro Woche
  • Hauptwohnsitz in der Schweiz

Häufig gestellte Fragen

Wie und wann kann ich die Raten-Versicherung abschließen?

Am besten schließen Sie die Raten-Versicherung gleich zusammen mit Ihrem Kreditvertrag ab. Sie können uns aber auch zu einem späteren Zeitpunkt anrufen oder direkt eine unserer Filialen für eine unverbindliche Beratung besuchen.

Welche Fälle sind mit der Raten-Versicherung abgedeckt?

Mit der Raten-Versicherung sind Sie abgesichert bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit.

Wie erhalte ich die Versicherungsleistungen ausbezahlt?

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt im versicherten Schadensfall Ihre Ratenzahlung. Somit werden die ausstehenden Zahlungen direkt zugunsten Ihres laufenden Kreditvertrags an die Bank überwiesen. Die Auszahlungen erfolgen unabhängig von anderen Versicherungsleistungen.

Muss ich die Versicherungsleistungen zurückzahlen?

Nein. Die Versicherungsleistungen, die Ihnen ausbezahlt wurden, müssen nicht zurückbezahlt werden.

Was muss ich bei einem Schadenfall unternehmen?

Ihren Schadensfall können Sie direkt dem Dienstleister (Versicherung Bank) melden. Sie werden danach persönlich über das weitere Vorgehen informiert. Bitte halten Sie Ihre Vertragsnummer bereit.

Wie kann ich die Raten-Versicherung kündigen?

Sie können die Raten-Versicherung innerhalb von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn schriftlich und auf dem Postweg kostenlos kündigen. Bitte senden Sie Ihre Kündigung direkt an die Bank. Die Raten-Versicherung kann 30 Tage nach Versicherungsbeginn, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per Monatsende gekündigt werden. Dies sollte ebenfalls mittels schriftlicher Mitteilung und auf dem Postweg an die oben genannte Adresse erfolgen.

Wie viel kostet mich die Raten-Versicherung?

Die Prämie für die Raten-Versicherung wird anhand Ihrer monatlichen Finanzierungsrate berechnet. Sie bezahlen die Versicherungsprämie zusammen mit Ihrer Finanzierungsrate.

Nützliche Links

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Hinweis laut Gesetz: Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG)