Bern, 11.12.2015 – Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, den Berechnungsmechanismus für den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 1. Juli 2016 anzupassen und den Zins in Zukunft regelmässig zu überprüfen.
Dies hat zur Folge, dass der Zinssatz von derzeit 15% für Barkredite auf 10% gesenkt werden wird, bei Kreditkartenüberzügen auf 12%. Damit sorgt der Bundesrat für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldenprävention einerseits und denjenigen der Kreditinstitute andererseits.
Mit diesem Schritt können künftig auch die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer von der gegenwärtigen Tiefzinsphase profitieren. Das Kreditgeschäft kann auch mit dem neuen Höchstzins rentabel betrieben werden. Dies zeigt die Tatsache, dass bereits heute Konsumkredite mit einem Zinssatz von rund 6% vergeben werden. Ein tieferer Höchstzins führt zudem dazu, dass weniger riskante Kredite vergeben werden. Er dient damit auch der Überschuldungsprävention.
Jährliche Überprüfung des Höchstzinssatzes
Der Berechnungsmechanismus zur Ermittlung des Höchstzinssatzes ist neu in der Verordnung zum KKG festgeschrieben. Ausgehend von diesem Mechanismus wird der Höchstzinsatz künftig jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
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