Konsumkreditgesetz (KKG)

Kredite bergen einige Risiken – ein überlegter Umgang mit dieser finanziellen Dienstleistung ist deshalb sehr wichtig. Das Konsumkreditgesetz bewahrt Sie davor, dass Sie mit der Kreditaufnahme in eine Überschuldungslage geraten.

Es verpflichtet die Kreditgeber, Ihre Kreditfähigkeit zu prüfen, bevor sie allenfalls den Kredit gewähren.

Es garantiert jedoch nicht, dass Ihr Haushaltsbudget gesichert ist; daher empfehlen wir eine gezielte Budgetplanung vorzunehmen und eventuelle finanzielle Engpässe, bedingt durch Veränderung der Lebenssituation mit einzuplanen.

Nehmen Sie ggf. entsprechende Hilfe von einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch.

Bundesgesetz über den Konsumkredit

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