...

Kann ich die Kreditzinsen von den Steuern abziehen?

Ja, das dürfen Sie. Schuldzinsen werden in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Die Steuerbescheinigung erhalten Sie per Briefpost, diesen einfach der Steuererklärung beilegen – so einfach geht das.

Viele wissen nicht, dass die Kreditkosten bei den Steuern in Abzug bringen können.

Die Steuerbescheinigung wird einmal pro Jahr vom Kreditinstitut erstellt, diese können Sie der Steuererklärung beilegen. Bei Krediten können Sie nur die Schuldzinsen von den Steuern abziehen.

Beachten Sie, dass beim Leasing der Schuldzins wie auch die Wertverminderung des Objekts nicht versteuert werden kann.

Deshalb empfehlen wir Privatpersonen immer den Autokredit als Finanzierungslösung.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blog «Autokredit – die günstige Alternative«.

 

 

 

Jetzt Kredit beantragen

 

Beitrag als PDF sichern: Kann ich die Kreditzinsen von den Steuern abziehen?.pdf

Close

Grüezi & Willkommen! 👋

Welche Kredithöhe dürfen wir Ihnen anbieten?

Ich benötige CHF

Wunschbetrag

Zinsrechner - 1
CHF
CHF
CHF
CHF
25000

.-

Monate

Ihr Kreditbetrag:  (CHF):

Laufzeit:

Ihre monatliche Kreditrate schon ab


 CHF .- 

Ihre Gesamtzinskosten für einen Kredit von CHF .- liegen zwischen CHF .- bei einem Zinssatz von 4.9% und CHF .- und bei einem Zinssatz von 10.95%. Kredit und Zinsen richten sich nach der Bonität.

Hinweis laut Gesetz: Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG)