Info-Merkblatt des Verbandes Schweiz. Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) zur verantwortungsvollen Kreditvergabe und möglichen Risiken bei Schicksalsschlägen des
Kreditnehmers
Was zeichnet eine verantwortungsvolle Kreditvergabe aus?
Privatkredite sind bewährte und moderne Finanzierungsinstrumente. Ihre Vergabe wird in der Schweiz durch eines der strengsten Gesetze in Europa, das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), geregelt. Diese Regelung hat einen guten Grund: Sie hat zum Zweck, den Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Eine detaillierte Beratung über individuelle Lösungsvarianten, eine seriöse Prüfung des Kreditantrags – unter anderem aufgrund der Angaben des Antragstellers – und die Aufklärung über potentielle Risiken sind deshalb ein wichtiges Anliegen der VSKF-Mitgliedinstitute.
Im Zentrum steht die Tragbarkeit des Kredits für den Kreditnehmer: Der Finanzierungsbetrag muss sich im Rahmen dessen individuellen finanziellen Möglichkeiten bewegen. Deshalb wird für die Beurteilung des Antrags die finanzielle Gesamtsituation des Kreditnehmers analysiert und ein persönliches Risikoprofil erstellt. So wird aus dem individuellen Budget ein tragbarer Finanzierungsbetrag berechnet, dessen Rückzahlung in monatlichen Raten genügend finanzielle Flexibilität lässt, damit der Kreditnehmer seinen gewonnenen finanziellen Spielraum möglichst sicher nutzen kann.
Schicksalsschläge sollen nicht zu Zahlungsschwierigkeiten führen
Der Kreditnehmer muss sich bewusst sein, dass während eines laufenden Privatkredits unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit oder Scheidung zu einer ungünstigen Veränderung seiner Einkommens-/Ausgabensituation führen können. Dieses Risiko kann der Kreditnehmer durch gezielte Massnahmen minimieren. Empfehlungen und Grundsätze für eine verantwortungsbewusste Kreditaufnahme sind der Homepage des VSKF (http://vskf.org) zu entnehmen.
Bei Eintritt solcher Ereignisse ist in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzierungsinstitut empfehlenswert. Damit kann gegebenenfalls eine faire und tragbare Lösung im Zusammenhang mit der Rückzahlung des Kredits gefunden und somit einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditnehmers entgegengewirkt werden.
Der Abschluss einer zusätzlichen Ratenversicherung – falls vom Finanzierungsinstitut angeboten – kann dem Kreditnehmer zudem helfen, sich gegen Zahlungsausfall aufgrund von unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall zu schützen.
Dem Kreditnehmer wird in jedem Fall empfohlen, sich von seinem Finanzierungsinstitut persönlich beraten zu lassen.
Januar 2016
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