Sie haben den geschuldeten Betrag bezahlt oder Ihr Rechtsvorschlag wurde angenommen. Wenn Sie nun vermeiden wollen, dass die Betreibung im Betreibungsregister eingetragen bleibt (und damit auf den Betreibungsregisterauszügen stehen bleibt), müssen Sie von der Gläubigerin oder dem Gläubiger eine Erklärung verlangen, wonach sie oder er die Betreibung widerruft. Diese Erklärung ist dem zuständigen Betreibungsamt zuzustellen.
Wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger einem Widerruf der Betreibung nicht zustimmt, müssen Sie nach der Tilgung der Schuld fünf Jahre warten, bis Sie vom Betreibungsamt die Aufhebung/Löschung der Betreibung beantragen können.
Wenn Sie eine Betreibung vor Ablauf dieser Frist löschen lassen wollen, müssen Sie sich an das für die Betreibung zuständige Gericht wenden und nachweisen, dass die Schuld nie bestand oder dass sie bei der Ausstellung des Zahlungsbefehls nicht einklagbar war.
Betreibungsbegehren – Wie gehe ich vor?
Das Betreibungsbegehren ist der erste Schritt einer Gläubigerin oder eines Gläubigers (Person, der ein Geldbetrag geschuldet wird), um ein Betreibungsverfahren einzuleiten und den geschuldeten Betrag bei der Schuldnerin oder dem Schuldner (Person, die den Geldbetrag schuldet) einzutreiben.
Betreibungsauskunft bestellen
Den Betreibungsregisterauszug bzw. eine Betreibungsauskunft können Sie beim Betreibungsschalter des Bundesamtes für Justiz bestellen: Formular online ausfüllen, ausdrucken und dem zuständigen Betreibungsamt per Post zustellen. Der Registerauszug kostet in der Regel 17 Franken plus Versandgebühr.
Löschung Rückzug / Betreibung
Musterbrief für den Rückzug (Löschung) einer Betreibung.
Ein Rückzugsantrag kann ausschliesslich vom Gläubiger oder dessen Vertreter gestellt werden! Eine vom Schuldner eigenmächtig unterschriebene Rückzugserklärung ist ungültig und stellt eine strafbare Handlung dar!
Bitte beachten Sie, dass unverrechnete Kosten Seitens des Betreibungsamtes immer zulasten des Gläubigers gehen!
Beitrag als PDF sichern: Eine Betreibung löschen – Wie gehe ich vor?.pdf