Ja, das dürfen Sie. Schuldzinsen werden in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Die Steuerbescheinigung erhalten Sie per Briefpost, diesen einfach der Steuererklärung beilegen – so einfach geht das.
Viele wissen nicht, dass die Kreditkosten bei den Steuern in Abzug bringen können.
Die Steuerbescheinigung wird einmal pro Jahr vom Kreditinstitut erstellt, diese können Sie der Steuererklärung beilegen. Bei Krediten können Sie nur die Schuldzinsen von den Steuern abziehen.
Beachten Sie, dass beim Leasing der Schuldzins wie auch die Wertverminderung des Objekts nicht versteuert werden kann.
Deshalb empfehlen wir Privatpersonen immer den Autokredit als Finanzierungslösung.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blog «Autokredit – die günstige Alternative«.
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